Befreiungen, Versäumnisse, Verhalten im Krankheitsfall

Im Interesse eines geordneten Schulbetriebes sind folgende Verfahrensweisen zu beachten:


Im Krankheitsfall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten am ersten Fehltag des Schülers/der Schülerin die Schule telefonisch oder persönlich.

 

Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist am ersten Tag des erneuten Schulbesuches beim Klassenlehrer abzugeben.


Arzttermine sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, im Ausnahmefall ist eine rechtzeitige Beurlaubung, d.h. in der Regel wenigstens zwei Tage vorher, bei der Klassenlehrerin zu beantragen.

 

Sonstige Unterrichtsbefreiungen müssen von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig, d.h. in der Regel mindestens 10 Tage vorher, schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt und begründet werden.


Über Unterrichtsbefreiungen von bis zu einem Tag entscheidet die Klassenlehrerin, über Unterrichtsbefreiungen von zwei bis zehn Schultagen die Schulleiterin in Absprache mit der Klassenlehrerin. Weitergehende Schulbefreiungen obliegen der Schulbehörde.


Die Nichtteilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist der Lehrkraft gegenüber schriftlich zu begründen (Antrag auf Sportbefreiung). Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Der/die von den Sportübungen befreite Schüler/ Schülerin hat Anwesenheitspflicht.




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