Schulprogramm

Konzept für die Schuleingangsphase der Grundschule

0. Vorbemerkungen:

Alle Kinder sind verschieden! Das macht sie so interessant und liebenswert und den Beruf des Pädagogen so spannend. Sie haben unterschiedliche Begabungen, jeweils andere Schwächen und Stärken. Die Entwicklung jedes Kindes verläuft anders, auf verschiedenen Wegen. Der eine benötigt mehr Zeit, der andere weniger Zeit. Am Tag der Einschulung kommt nicht eine Gruppe von Kindern zu uns, die die gleichen Voraussetzungen mitbringen, sondern ganz verschiedene Mädchen und Jungen.

Darauf müssen wir uns einstellen und jedes Kind dort abholen, wo es steht! Nur dann können wir auch allen Kindern gerecht werden. Dies geschieht nur durch Differenzierung und Individualisierung.

Darum ist es besonders wichtig:

dass wir Kindern unterschiedlich viel Zeit geben, die ersten zwei Schuljahre zu bewältigen
dass nicht alle Kinder zur gleichen Zeit den gleichen Lernstoff bewältigen können und müssen
das wir Kinder dort bestärken und fördern, wo besondere Begabungen vorhanden sind
dass wir Kindern dort helfen, wo sie Schwierigkeiten haben
dass wir Kindern das selbstständige Lernen (Lernen des Lernens) ermöglichen
damit können wir einen Beitrag leisten, um Kinder besser auf unsere sich ständig veränderte Gesellschaft einzustellen

Durch diese gewonnenen Erkenntnisse hat das Land Sachsen/ Anhalt bereits 2005 ein Gesetz verabschiedet, welches die Schuleingangsphase und deren Umsetzung regelt. Schulen erhalten bezüglich des Weges Entscheidungsfreiheit, aber nicht bezüglich der Ziele.
Es muss gesichert werden, jedes Kind individualisiert zu fördern und dass jedes Kind entsprechend seines Lernvermögens zwischen einen und drei Jahren Zeit bekommt, die Schuleingangsphase zu durchlaufen.

1. Anmeldung an unserer Schule

1.1. Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindergarten und Eltern

Zum Einzugsbereich unserer Grundschule gehören drei Kindertageseinrichtungen. Die Bereitschaft zur Kooperation ist bei allen Kindertageseinrichtungen vorhanden und in entsprechenden Verträgen festgeschrieben.
Augenblicklich ist die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten folgendermaßen geregelt. Die Lehrerinnen die die zukünftigen Einschüler im kommenden Jahr übernehmen, besuchen regelmäßig die KITA. Gemeinsam mit der Erzieherin führt die Lehrkraft Beobachtungen durch, um möglichst alle Kinder kennenzulernen. Dabei werden Entwicklungsverzögerungen erörtert und gemeinsam mit den Eltern die eventuelle Förderung besprochen. Es findet eine Informationsveranstaltung für die Eltern statt. Hier werden Fragen der Eltern der zukünftigen Schüler beantwortet und die Vorbereitung des Schuleintritts besprochen. Außerdem werden sechs Kennenlerntage an der Grundschule durchgeführt, um bei den Kindern Bedenken und Ängsten vorzubeugen. Die Schule und die Erzieherinnen der Kindertagesstätten stehen im regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

2. Die Umsetzung der SEP an unserer Schule

2.1. Ermittlung der Lernausgangslage in den Entwicklungs- und Lernbereichen in den ersten Schulwochen ( bis zu den Herbstferien)

Die Ermittlung der Lernausgangslage ist die Voraussetzung für die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Sie muss mit dem ersten Schultag beginnen. Diese Aufgabe übernimmt jede Lehrkraft für ihre Schüler und Schülerinnen, weil sie für die Gestaltung der Individualförderung zuständig ist. In den ersten Schulwochen stellt sie fest, über welche Kompetenzen die Kinder verfügen. Zusätzlich findet nach diesem Zeitraum mit allen Eltern ein Elterngespräch statt.

2.2. Die flexible Verweildauer

Gemäß unserer verbindlichen Lehrpläne sind genaue Aussagen getroffen, welche Lernstände ein Kind am Ende des zweiten Schuljahrgangs erreicht haben soll. Auf dem Weg dorthin schreiten Kinder mit unterschiedlichem Tempo voran. Die Klassenkonferenzen überprüfen mindestens einmal im Schulhalbjahr, inwieweit jedes einzelne Kind sich entwickelt hat.
Grundsätzlich gilt:

die Regelzeit zum Durchlaufen der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre
wenn am Ende dieser Zeit bezüglich der in den Lehrplänen aufgezeigten Kompetenzen erhebliche Defizite festgestellt werden, die ein erfolgreiches Weiterlernen in Klasse 3 problematisch erscheinen lassen, verbleibt das Kind ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase
ein Kind wechselt bereits nach einem Jahr in die 3. Klasse, wenn es aufgrund des erreichten Lernstandes und seiner sozialen Kompetenzen dort genauso erfolgreich lernen kann wie bisher
bestehen Zweifel daran, dass das Kind erfolgreich lernen wird, verbleibt es in der Schuleingangsphase
ein vorzeitiger Wechsel nach einjähriger Schuleingangsphase wird außerdem nur beschlossen, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen.




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