Belehrungskatalog

In jedem Schuljahr sind die Schülerinnen und Schüler auf besondere Verbote, Gefahren und Verhaltenspflichten im Schulbereich hinzuweisen. Der Belehrungskatalog enthält entsprechende Schwerpunkte. Die Belehrungen sind nach den Bedingungen der Grundschule und der jeweiligen Klassenstufe durchzuführen.
Die durchgeführten Belehrungen sind im Klassenbuch und dem eingelegten Übersichtsblatt aktenkundig zu machen.
Der Belehrungskatalog ist nicht abschließend. Belehrungspflichten, die sich aus anderen Gesetzen, Erlassen oder aktuellen bzw. jahreszeitlichen Anlässen ergeben, bleiben hiervon unberührt.
Vor jedem Wandertag, Unterrichtsgang, jeder Exkursion oder Schulfahrt erfolgt die Belehrung laut Richtlinie für Schulwanderungen. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird wiederholend auf angemessenes Verhalten im Straßenverkehr hingewiesen.

ZEITRAUM BELEHRUNGSINHALTE

Anfang des Schuljahres Hausordnung- Schulordnung- Pausenordnung
Angemessenes Verhalten im Straßenverkehr und bei der Schülerbeförderung
Alarmplan
Verhalten bei Schulschluss
Verhalten im Sportunterricht und in den Fachräumen

1. Elternversammlung Erfüllung der Schulpflicht
Verfahren der Beantragung von Beurlaubungen
Zeitnahe Information bei Krankheit der Kinder
Schulweg und Verkehrssicherheitsmaßnahmen
Hinweise zum Sportunterricht, zu Schülerunfällen und
Kopflausbefall
Einhaltung: der Datenschutzgrundverordnung,
des Nichtraucherschutzgesetzes,
des Jugendschutzgesetzes,
des Waffengesetzes,
des Betäubungsmittelgesetzes
der Medikamentengabe
des Infektionsschutzgesetzes
Vorabinformationen über das Sorgerecht,
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Umgangsrecht des Kindes

September/ Oktober Gefährdung an elektrischen Anlagen
Verhalten beim Drachensteigen

November Gefahren an und auf Gleisanlagen
Hygienische Verhaltensweisen und Verhütung von Erkältungskrankheiten

Dezember Gefahren im Winter (frühestens bei Eisglätte oder Schneefall)
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen

Januar/ Februar Aktuelle Wiederholung: Verletzungsgefahr beim Werfen von Schneebällen und das Betreten von Eisflächen

März/ April Naturschutz
Fundmunition
Tollwutgefahr

Mai/Juni/ Juli Verhalten beim Baden
Aktuelle Wiederholung: Verhalten bei der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn)

Belehrungsplan zur 1. Elternversammlung im Schuljahr

1. Erfüllung der Schulpflicht und Hinweise

- alle Informationen (Aktuelles/Schulleben/Schulordnung/Formulare) befinden sich auf der Homepage unter
www.gs-wirth.bildung-lsa.de
- Grundschule Osternienburg: Schulbeginn 7.15 Uhr - (Schultür dann geschlossen)
- ab 7.05 Uhr Einlass, auf Pünktlichkeit achten - Aufsicht ab 6.45 Uhr - Schulhof
- Frühdienst ab 6.00 Uhr vom Osternienburger Hort im Angebotsraum bis 7.05 Uhr!
- im Krankheitsfall benachrichtigen die Sorgeberechtigten am ersten Fehltag telefonisch (Eintrag im
Anrufbuch) oder persönlich die Schule
- eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten (bis zu 3 Fehltage, danach
ärztliches Attest) ist am ersten Tag des erneuten Schulbesuches beim Klassenlehrer abzugeben
- Verfahren der Beantragung von Beurlaubung einhalten (schriftlich an Klassenleiter bis 1 Tag und
an Schulleiterin von 2 bis 10 Tage)
- die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die Klassenlehrerin über den Kopflausbefall zu
informieren und das Kind entsprechend zu behandeln (tritt innerhalb von 4 Wochen ein erneuter
Kopflausbefall auf, nehmen wir das Kind erst nach ärztlicher Bestätigung über den Abschluss der
Behandlung wieder in der Schule auf)
- versäumter Unterrichtsstoff und Aufzeichnungen sind bei Fehltagen eigenverantwortlich nachzuarbeiten
- Eltern informieren sich, holen Arbeitsmaterialien bzw. Hausaufgaben selber ab (in der Ablage des Schülers
im Klassenraum)
- Nichtteilnahme am Sportunterricht ist durch ein ärztliches Attest zu belegen!
- im Schulsport ist das Tragen von Schmuck jeglicher Art verboten (die Ohrringe sind für den
Sporttag zu Hause zu entfernen und wenn möglich nur in den Ferienzeiten stechen lassen)
- Grundschüler dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen oder mit Fremden
mitgehen
- Buskinder werden vom Bus abgeholt und zum Bus begleitet
- bitte früh vor der 1. Stunde Zettel oder Hausaufgabeneintrag der pädagogischen Mitarbeiterin
zeigen (Busbucheintrag)
- wenn ein Hortkind nur an bestimmten Tagen regelmäßig mit dem Bus nach Hause darf, bitte eine
Notiz bis auf Widerruf in das Hausaufgabenheft eintragen und sie wird dann abgezeichnet
(Busbucheintrag)
- wenn Kinder außerplanmäßig abgeholt werden, bitte bei einer pädagogischen Mitarbeiterin
verabschieden
- Hortkinder (Osternienburg) werden am Schuldreieck abgeholt
- Bitte die Kinder morgens auf dem Schulhof oder am Schultor früh verabschieden und mittags auf
dem Schulhof oder am Schultor empfangen!
- Wir bitten von Besuchen während der Unterrichtszeit und in den Pausen Abstand zu nehmen und die Hygiene-
maßnahmen einzuhalten!
- Ausnahmen oder Probleme können natürlich geklärt werden mit Lehrkräften oder pädagogischen
Mitarbeiterinnen (vergessene Arbeitsmaterialien oder Abholung wegen Krankheit oder
Arzttermin, bitte klingeln - aus Sicherheitsmaßnahmen)
- Keine Bild- und Tonaufnahmen ohne Erlaubnis vornehmen!
- Die Datenschutzbestimmungen einhalten!
- Bitte keine Tiere auf das Schulgelände und in das Schulgebäude mitbringen!
- Bitte keine Sammelkarten, Spielsachen, Handys, Smartwatch oder wertvolle Sachen mitgeben -
es besteht keine Versicherung seitens der Schule - bei Verlust kein Ersatz!
- in der Grundschule sind Telefone mit Festanschluss für alle Lehrkräfte und pädagogische
Mitarbeiter zugänglich
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2. Schulweg und Verkehrssicherheitsmaßnahmen

- während der Schulzeit ist der Parkplatz auf dem Schulgelände nur für Mitarbeiter und Angestellte
- Vorsicht auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen!
- Vorsicht beim Überqueren der Straße!
- Nicht vor oder hinter parkenden Fahrzeugen die Straße überqueren! Freie Sicht einhalten!
- Park- und Halteverbot in der Lindenstraße von 6.00 - 16.00 Uhr einhalten - Polizeipräsenz
- Fahrradkinder verkehrssichere Räder mit Fahrradhelm benutzen lassen!
(Einverständniserklärung der Eltern bitte ausfüllen)
- Vorher unbedingt den Weg üben oder in Begleitung zur Schule fahren!
- Autokinder: Anschnallpflicht, Kindersitze dem Alter und der Größe anpassen
- Nicht vor den Toreinfahrten bzw. in der Schulschlippe parken oder halten!
- Fahrrad- und Fußwegkinder benutzen nur das große Hauptschultor!
- Nicht als Eingang, Ausgang oder Abkürzung den Parkplatz verwenden!
- Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben!
- Schulwegunfälle und Schulunfälle sind zu melden und werden im Unfallbuch eingetragen oder
der Unfallkasse in Zerbst weitergeleitet - (Bitte zeitnahe Informationen dazu erteilen)
Unfallrückmeldung bitte unterschrieben zurück!

3. Hinweise auf Gesetzlichkeiten an den allgemeinbildenden Schulen

Einhaltung:
a) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
b) des Nichtraucherschutzgesetzes und das damit verbundene Verbot des Rauchens in Schulen
c) des Jugendschutzgesetzes und das damit verbundene Alkoholverbot
d) des Waffengesetzes und das damit verbundene Verbot des Mitführens von Waffen und
waffenähnlichen Gegenständen an Schulen
e) des Betäubungsmittelgesetzes und das damit verbundene Verbot des Besitzes und Konsums von
Betäubungsmitteln
f) der Medikamentengabe - Bescheinigung muss vorliegen zur Verabreichung vom Arzt und
Sorgeberechtigten (Formular)
g) des Infektionsschutzgesetzes und die Wiederzulassungsregeln bei Krankheiten,
Durchfallerkrankungen, Infektionen oder Kopflausbefall (Informationspflicht der Sorge-
berechtigten)
h) Vorabinformationen an Klassenlehrerin oder Schulleiterin über das Sorgerecht,
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht

Belehrung Anfang des Schuljahres für die Grundschüler

Hausordnung

- ab 6.00 Uhr Frühdienst Hort Osternienburg
- ab 6.45 Uhr Hofaufsicht durch Grundschule
- ab 7.05 Uhr Einlass, Pünktlichkeit!
- Schulbeginn 7.15 Uhr Ende: 12.45 Uhr
Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben nicht vergessen!
Ordnung am Platz und im Regal halten!
Kein Spielzeug, Handy, Sammelkarten oder Smartwatch mitbringen!
Erwachsene grüßen!
Einander nett sein, sich vertragen und helfen!
In das Schulgebäude gehst du allein hinein und heraus!

Pausenordnung

Frühstückspause:
Frühstück auspacken und am Platz frühstücken!
Toilette sauber halten, Hände waschen nicht vergessen!
Hofpausen:
Anordnungen der Aufsicht befolgen!
Nicht das Schulgelände verlassen!
Spielplatz unter Aufsicht benutzbar!
Nicht auf die Bäume klettern! Grünanlagen schonen!
Bei Regen im Klassenraum, wenn Aufsicht euch hoch schickt!
Pünktliches Pausenende! Spielgeräte in den Spielschuppen räumen!
Fußballspielen auf dem Sportplatz unter Aufsicht
Alle spielen fair zusammen. Bei keinem Fairplay/Streit droht zeitweiliges Verbot!
Keine anderen Kinder auf dem Sportplatz - Verletzungsgefahr.
Bei Ausnahmen entscheidet die Aufsicht.

Schulweg

Vorsicht auf gemeinsamen Fußgänger- und Radweg!
Aufpassen beim Überqueren der Straße, links, rechts, links schauen!
Nicht vor oder hinter parkenden Fahrzeugen die Straße überqueren, keiner sieht euch, es kann viel passieren!
Fahrradkinder mit Helm auf dem Fußweg fahren! Nicht über den Parkplatz laufen!
(vorher unbedingt den Weg üben oder in Begleitung zur Schule fahren)
Nur verkehrssichere Räder benutzen! Auf dem Schulgelände Fahrrad schieben!
Im Auto einen Kindersitz benutzen und immer anschnallen!
Im Bus nicht drängeln und laut sein!
Den Anweisungen folgen!
Aufpassen beim Ein- und Aussteigen!
Erst die Straße überqueren, wenn keine Fahrzeuge mehr die Sicht behindern!
Bitte früh bei der pädagogischen Mitarbeiterin Zettel oder Hausaufgabeneintrag zeigen, wenn Kinder außerplanmäßig mit dem Bus fahren! Es wird ein Busbuch geführt.
Hort bitte selber abmelden!
Fahrrad- und Fußwegkinder nur das Schultor nutzen!
Nicht den Parkplatz als Eingang, Ausgang oder Abkürzung verwenden!
Parkplatz ist nur für das Schulpersonal!

Alarmplan

Bei Bränden, Gefahr oder Übung Ruhe bewahren!
Die Lehrkräfte geben Anweisungen, die unbedingt einzuhalten sind!
Alles ist ersetzbar, nur ein Menschenleben nicht!
Fluchtwege gemeinsam nutzen, sind im Schulgebäude ausgewiesen!
Sammelplatz ist der Sportplatz, in der Gruppe bleiben, dort wird gezählt und sich ruhig verhalten.
Alarmzeichen: langer Ton

Schulschluss

Ordnung im Klassenraum und am Arbeitsplatz, Stühle hochstellen!
Hortkinder warten am Schuldreieck!
Buskinder warten auf dem kleinen Schulhof!
Hauskinder warten auf Angehörige oder haben die Erlaubnis der Eltern, alleine nach Hause zu gehen oder zu fahren!
Nicht das Schulgelände ohne Erlaubnis verlassen!
Wenn keiner da ist, sich bei der Lehrerin, PM oder der Sekretärin melden, dann wird es geklärt!
Nicht mit fremden Leuten mitgehen!
Wenn außerplanmäßig Buskinder abgeholt werden, bitte bei den verantwortlichen Busbegleitern verabschieden!

Schulordnung

 

  1. Ich komme pünktlich zum Unterricht.

 

  2. Ich bereite mich auf den Unterricht vor.

 

  3. Ich halte Ordnung in meinen Schulsachen.

 

  4. Ich erledige meine Haus- und Schulaufgaben vollständig.

 

  5. Ich verhalte mich in der Schule rücksichtsvoll.

 

  6. Ich bin höflich und hilfsbereit zu anderen.

 

  7. Ich vertrage mich mit meinen Mitschülern.

 

  8. Ich beachte die Anweisungen im Unterricht und in den Pausen.

 

  9. Ich gehe pfleglich mit allen Schulmaterialien um.

 

10. Ich achte auf Sauberkeit im Schulgelände.

Zweck der Schulordnung

In der Schule verbringen wir einen großen Teil unserer Zeit. Aus diesem Grunde sollen sich alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Gäste in der Schule wohlfühlen. Die Schulordnung dient dazu, einen reibungslosen Schulalltag zu sichern und das Zusammenleben aller in der Schule zu ordnen.
Alle am Schulleben Beteiligten tragen dazu bei, dass das Miteinander von gegenseitigem Respekt und Achtung voreinander geprägt ist. Wenn wir einander freundlich, hilfsbereit und uns offen begegnen, können wir eine Atmosphäre schaffen, in der jeder gern in die Schule geht. Dazu gehört, dass wir einander grüßen und die gesellschaftlichen Umgangsformen beachten.
Regeln sorgen für Klarheit und geben Sicherheit. Das Einhalten von Regeln schützt Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer vor Störungen und gewährleistet eine sinnvolle und störungsfreie Durchführung des Unterrichts. Bei Regelverstößen werden angemessene pädagogische und disziplinarische Maßnahmen ergriffen.




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